Was ist Bio?

Erzeuger, Verarbeiter und Handel bieten eine Vielzahl an Produkten mit entsprechenden Bezeichnungen an. Was davon ist aber wirklich geprüfte Öko- oder Bio-Qualität? Um sich in dem Dschungel der Bezeichnungen und Formulierungen zurecht zu finden, gilt eine einfache Regel: "Nur wo 'Bio' oder 'Öko' drauf steht, ist auch 'Bio' oder 'Öko' drin", denn "Bio" und "Öko" sind geschützt.

Die EG-Öko-Verordnung schützt z.B. Begriffe wie:

  • "Bio- / Öko-"
  • "biologisch / ökologisch"
  • "kontrolliert ökologisch / biologisch "
  • "biologischer / ökologischer Landbau"
  • "biologisch-dynamisch"
  • "biologisch-organisch"

Diese geschützten Begriffe dürfen für die Bezeichnung eines Produkts nur dann benutzt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen. Wasser, Salz, Hefe und die wenigen erlaubten Zusatzstoffe (sie sind in einem Anhang der EG-Öko-Verordnung aufgeführt und werden laufend geprüft) gelten als nicht-landwirtschaftliche Zutat und werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

Somit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei diesen Bezeichnungen darauf verlassen, dass die Produkte mindestens dem Standard der EG-Öko-Verordnung entsprechen.

Achtung: Es gibt zurzeit noch einige Lebensmittel, deren Warenzeichen mit dem Wort-Bestandteil "bio" vor Inkrafttreten der Öko-Verordnung eingetragen und geschützt wurden. Sie dürfen diese Bezeichnung bis zum Jahr 2006 weiterhin tragen, obwohl sie nicht biologisch erzeugt werden. Zum Beispiel "Biofit", "Bioreform" oder "Bioghurt".

Auf vielen Bio-Lebensmitteln findet sich außer dem Bio-Siegel auch ein Zeichen der acht ökologischen Anbauverbände: Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecovin, Gäa, Naturland oder Ökosiegel. Das bedeutet, dass bei der Erzeugung der landwirtschaftlichen Zutaten und bei der Herstellung des Produktes neben der EG-Öko-Verordnung auch die in Teilbereichen oft noch strengeren Richtlinien des jeweiligen Verbandes eingehalten wurden.

Darüber hinaus haben deutsche Lebensmittelhändler eigene Marken für Bio-Lebensmittel, die sie auch bewerben. Dazu gehören z.B. "Alnatura", "Bio aus ökologischer Erzeugung", "BioBio", "Naturkind", "Bio Wertkost", "Füllhorn" oder "Naturkost Grünes Land". Bio-Produkte von Reformwaren-Herstellern tragen ein grünes Blatt mit der Aufschrift "Bio".

Irreführende Bezeichnungen

Durch Formulierungen wie:

  • "aus kontrolliertem Anbau"
  • "von staatlich anerkannten Bauernhöfen"
  • "unter unabhängiger Kontrolle"
  • "ungespritzt"
  • "ohne Spritzmittel"
  • "aus integrierter Landwirtschaft"
  • "aus Vertragsanbau"
  • "aus alternativer Haltung"
  • "aus umweltschonendem Anbau"

ensteht der falsche Eindruck, es handele sich bei diesen Artikeln ebenfalls um Bio-Lebensmittel. All diese Bezeichnungen besagen aber nicht, dass es sich um Bio-Produkte handelt.

Werden die Begriffe "naturrein" oder "natürlich" verwendet, bedeutet dies, dass die Lebensmittel weder Zusatzstoffe noch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln enthalten und dass sie nicht bestrahlt wurden. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass sie biologisch angebaut wurden.

Quelle: bio-siegel.de